Herrschaft des Geldes
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Plu|to|kra|tie 〈f. 19〉 Staatsform, in der die Macht auf dem Besitz, dem Reichtum beruht; Sy Geldherrschaft [<grch. plutos „Reichtum“ + kratein „herrschen“]
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Plu|to|kra|tie, die; -, -n [(frz. plutocratie <) griech. ploutokrati̓a, zu: ploũtos = Reichtum u. ↑ -kratie] (bildungsspr.):
1. <o. Pl.> Staatsform, in der die Besitzenden, die Reichen die politische Herrschaft ausüben; Geldherrschaft:
die P. abschaffen.
2. Staat, Gemeinwesen, in dem eine Plutokratie (1) besteht.
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Plutokratie
[griechisch, zu ploũtos »Reichtum« und krateĩn »herrschen«] die, -/...'ti|en, eine Herrschaftsform, bei der Besitz und Vermögen die Teilhabe an der Ausübung der politischen Macht im Staat begründen und sichern (»Geldherrschaft«). Staatstheoretiker der Antike, besonders Aristoteles, sahen in der Plutokratie eine Form der Oligarchie, zugleich eine Verformung der Aristokratie. Politische Systeme des 19. Jahrhunderts entwickelten v. a. auf der Grundlage des Zensuswahlrechts »plutokratische« Züge, indem sie politische Rechte an Besitz und Vermögen ausrichteten. Die Staatenentwicklung seit dem 19. Jahrhundert zeigt, dass auch bei formeller Rechtsgleichheit aller Bürger die Reichen oft über faktisch größeren politischen Einfluss verfügen. In seiner antiparlamentarischen und antidemokratischen Agitation stellt der Faschismus die Demokratie als Herrschaft der »Plutokraten« dar. Der Marxismus, v. a. in der Gestalt des Marxismus-Leninismus, charakterisiert die parlamentarische Demokratie als Ausdrucksform der Herrschaft des Kapitals.
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Plu|to|kra|tie, die; -, -en [(frz. plutocratie <) griech. ploutokratía, zu: ploũtos = Reichtum u. ↑-kratie] (bildungsspr.): 1. <o. Pl.> Staatsform, in der die Besitzenden, die Reichen die politische Herrschaft ausüben; Geldherrschaft: die P. abschaffen. 2. Staat, Gemeinwesen, in dem eine ↑Plutokratie (1) besteht: das Land war damals eine P.
Universal-Lexikon. 2012.