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Olig|ar|chie auch: Oli|gar|chie 〈f. 19〉
1. Herrschaft einer kleinen Gruppe, ursprünglich der Reichsten im Staat
2. Staatsform, bei der die Regierungsgewalt nur von einer kleinen Gruppe ausgeübt wird
[<grch. oligarchia „Herrschaft weniger“ <oligos „wenig“ + archein „herrschen“]
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Oli|g|ar|chie, die; -, -n [griech. oligarchi̓a, zu: oli̓gos ↑ (oligo-, Oligo-) u. árchein = Führer sein, herrschen]:
1. <o. Pl.> Staatsform, in der eine kleine Gruppe die politische Herrschaft ausübt.
2. Staat, Gemeinwesen, in dem eine Oligarchie (1) besteht.
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Oligarchie
[griechisch »Herrschaft der wenigen«] die, -/...'chi|en, die Herrschaft einer kleinen, oft durch persönliche Beziehungen untereinander verbundenen Gruppe (Familie; Clique), die ihre Macht in und über das Gemeinwesen im Sinne eigennütziger Interessen gebraucht. Eine Sonderform der Oligarchie ist die Plutokratie. In der griechischen Staatsphilosophie, besonders bei Aristoteles, galt die Oligarchie als Entartungsform der Aristokratie. Heute werden häufig Staaten als Oligarchien kritisiert, in denen bestimmte Gruppen (z. B. Parteien, Interessenverbände, Militär) im Rahmen formaler Herrschaftslegitimation den Grundsatz des Gemeinwohls ihren Zielen unterordnen.
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Oli|gar|chie, die; -, -n [griech. oligarchía, zu: olígos (↑oligo-, Oligo-) u. árchein = Führer sein, herrschen]: 1. <o. Pl.> Staatsform, in der eine kleine Gruppe die politische Herrschaft ausübt: Diese Gebiete sind soziologisch dadurch charakterisiert, dass eine O. über eine ungebildete, undifferenzierte Masse herrscht und eine Mittelschicht zunächst nicht existiert (Dönhoff, Ära 164). 2. Staat, Gemeinwesen, in dem eine ↑Oligarchie (1) besteht.
Universal-Lexikon. 2012.