Akademik

übertreten
überschreiten; passieren

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1über|tre|ten ['y:bɐtre:tn̩], tritt über, trat über, übergetreten:
1. <itr.; hat/ist> im Anlauf über die zum Abspringen o. Ä. festgelegte Stelle treten:
sein Sprung ist ungültig, weil er übergetreten hat/ist.
2. <itr.; ist über die Ufer treten:
der Fluss ist nach den heftigen Regenfällen übergetreten.
Syn.: sein Bett verlassen, über die Ufer treten.
3. <itr.; ist seine religiösen, politischen o. ä. Anschauungen ändern und einer anderen Gemeinschaft beitreten:
er ist zur evangelischen Kirche, zu einer anderen Partei übergetreten.
Syn.: sich bekehren, den Glauben wechseln, die Konfession wechseln.
  2über|tre|ten [y:bɐ'tre:tn̩], übertritt, übertrat, übertreten <tr.; hat:
(eine Vorschrift, ein Gesetz o. Ä.) verletzen, nicht beachten:
ein Gesetz, ein Verbot übertreten.
Syn.: missachten, nicht einhalten, sich hinwegsetzen über, sich vergehen gegen, überschreiten, verstoßen gegen, zuwiderhandeln.

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über||tre|ten 〈V. intr. 263; ist
1. über die Ufer treten
2. 〈Sp.; Weitsprung, Kugelstoßen usw.〉 über die vorgeschriebene Stelle zum Absprung bzw. Wurf hinaustreten
● der Wettkämpfer ist übergetreten; zum Katholizismus \übertreten katholisch werden
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über|tre|ten 〈V. tr. 263; hatverletzen, nicht einhalten (Gesetz, Gebot) ● sich den Fuß \übertreten vertreten, verstauchen

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1über|tre|ten <st. V.>:
1. <hat/ist> (Sport) über eine Markierung treten.
2. <ist> über die Ufer treten:
der Fluss ist nach den Regenfällen übergetreten.
3. <ist> irgendwohin gelangen.
4. <ist> (bes. österr.) in eine andere Phase, einen anderen Lebensabschnitt o. Ä. eintreten:
in den Ruhestand ü.
5. <ist> sich einer anderen (weltanschaulichen) Gemeinschaft, einer anderen Anschauung, Konfession anschließen:
zum Katholizismus, zum Islam ü.
2über|tre|ten <st. V.; hat [mhd. übertreten = darniedertreten, überwinden]:
1. <ü. + sich> sich vertreten (4):
sie übertrat sich den Fuß.
2. gehend überqueren, überschreiten:
eine Demarkationslinie, Grenze ü.
3. gegen ein Gebot o. Ä. verstoßen:
ein Gebot, ein Gesetz, eine Vorschrift ü.

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über|tre|ten <st. V.>: 1. (Sport) über eine Markierung treten <hat/ist>: Die Kampfrichter winken ab, übergetreten, und die stämmige Dame zieht einen Flunsch ... (Lenz, Brot 36). 2. über die Ufer treten <ist>: der Fluss ist nach den heftigen Regenfällen übergetreten. 3. irgendwohin gelangen <ist>: dass der ... Gallenfarbstoff ... nicht abfließen kann und in das Blut übertritt (Medizin II, 155). 4. (bes. österr.) in eine andere Phase, einen anderen Lebensabschnitt o. Ä. eintreten <ist>: in den Ruhestand ü.; Im Kanton Luzern treten jedes Jahr 6 000 Sechstklässler an die Oberstufe über (Vaterland 27. 3. 85, 26); zu Ostern trat ich in den Kellnerdienst über (Th. Mann, Krull 232). 5. sich einer anderen (weltanschaulichen) Gemeinschaft, einer anderen Anschauung, Konfession anschließen <ist>: zum Katholizismus, zum Islam ü.; Er ... war 1920 zur Kommunistischen Partei übergetreten (Leonhard, Revolution 160).
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über|tre|ten [mhd. übertreten = darniedertreten, überwinden; hinaustreten über; übertreffen; über die Schranken der Sitte treten] <st. V.; hat: 1. <ü. + sich> sich ↑vertreten (4): Er übertrat sich beim ... Spiel in Karl-Marx-Stadt den Fuß (LNN 31. 7. 84, 19). 2. gegen ein Gebot o. Ä. verstoßen: ein Gebot, eine Vorschrift ü.; dass Sie die Polizeistunde übertreten haben (Brecht, Groschen 244); Sündigen hieß das Gesetz Christi ü. (Thieß, Reich 429).

Universal-Lexikon. 2012.