Akademik

hinwegsetzen
ignorieren; nicht beachten; übersehen; übergehen; verstoßen gegen

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hin|weg|set|zen [hɪn'vɛkzɛts̮n̩], setzte hinweg, hinweggesetzt <+ sich>:
(etwas) bewusst nicht beachten, unbeachtet lassen:
er setzte sich über die Warnungen, den Befehl, alle Regeln hinweg.
Syn.: ignorieren, missachten, untergraben, unterlaufen, verstoßen gegen, zuwiderhandeln.

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hin|wẹg||set|zen 〈V. refl.; hat; fig.〉 sich über etwas \hinwegsetzen etwas übergehen, bewusst außer Acht lassen ● er hat sich über die Anordnung einfach hinweggesetzt

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hin|wẹg|set|zen <sw. V.>:
1. <hat/ist> über etw. setzen, springen.
2. <h. + sich; hat etw., was Beachtung, Berücksichtigung verlangt od. nahelegt, bewusst unbeachtet lassen:
sich über das Gerede der Leute h.

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hin|wẹg|set|zen <sw. V.>: 1. über etw. setzen, springen <hat/ist>: das Pferd setzte über die Hürde hinweg. 2. <h. + sich> etw., was Beachtung, Berücksichtigung verlangt od. nahe legt, bewusst unbeachtet lassen <hat>: sich über Bedenken, Vorurteile, Vorschriften, Konventionen, Abmachungen h.; sich über das Gerede der Leute h.; es gibt doch bestimmte ... Formen, ... über die man sich nicht h. darf (Horn, Gäste 8).

Universal-Lexikon. 2012.