Akademik

misshandeln
schlecht behandeln; malträtieren; missbrauchen; vergewaltigen; zum Sex zwingen; schänden

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miss|han|deln [mɪs'handl̩n] <tr.; hat:
(durch Schlagen, Quälen o. Ä.) körperliche Schmerzen zufügen:
ein Kind, einen Gefangenen [brutal] misshandeln.
Syn.: foltern, martern, peinigen (geh.), quälen, tyrannisieren.

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miss|hạn|deln 〈V. tr.; hat〉 jmdn. od. ein Tier \misshandeln jmdm. od. einem Tier Körperverletzungen zufügen (bes. durch grausames Prügeln)

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miss|hạn|deln <sw. V.; misshandelte, hat misshandelt> [mhd. missehandeln]:
einem Menschen, einem Tier in roher, brutaler Weise körperlichen [u. seelischen] Schaden zufügen:
sein Kind, Gefangene brutal, unmenschlich m.;
von ihren Partnern misshandelte Frauen;
Ü ein Klavier m. (scherzh.; schlecht darauf spielen).

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1miss|hạn|deln <sw.V.; misshandelte, hat misshandelt> [mhd. missehandeln]: einem Menschen, einem Tier in roher, brutaler Weise körperlichen [u. seelischen] Schaden zufügen: sein Kind, Gefangene brutal, unmenschlich m.; Die valiumabhängige Mutter hatte sie misshandelt (Woche 2. 1. 98, 44); Ü (scherzh.:) sein Auto m.; Im Berliner Zimmer wurde gesungen und ein Klavier misshandelt (schlecht darauf gespielt; Fallada, Herr 230); ∙ <2. Part. gemisshandelt:> Und was ist der Dank? Ein guter treuer Kerl wird gemisshandelt (Iffland, Die Hagestolzen I, 5).
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2mịss|han|deln <sw. V.; misshandelte, hat missgehandelt>: falsch handeln, einen Fehler begehen: Ich habe schimpflich missgehandelt, ein großer Aufwand, schmählich! ist vertan (Goethe, Faust II, 11 836 f.).

Universal-Lexikon. 2012.