verpachten; in Bestand geben; (Schiff/Flugzeug) verchartern
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ver|mie|ten [fɛɐ̯'mi:tn̩], vermietete, vermietet <tr.; hat /Ggs. mieten/:(besonders Räumlichkeiten, eine Wohnung) gegen Bezahlung für eine bestimmte Zeit zur [Be]nutzung überlassen:
[jmdm./an jmdn.] eine Wohnung, ein Auto vermieten.
Syn.: ↑ verpachten.
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ver|mie|ten 〈V. tr.; hat〉 gegen Entgelt zeitweilig zur Benutzung geben ● zu \vermieten (Aufschrift an freien Zimmern bzw. Wohnungen)
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ver|mie|ten <sw. V.; hat [mhd. vermieten, ahd. farmietan]:
(den Gebrauch, die Benutzung von etw., bes. Wohnungen) einem anderen für eine bestimmte Zeit gegen ein (vertraglich) festgesetztes Entgelt überlassen:
Autos, Boote, sein Haus v.;
Zimmer [mit Frühstück] zu v.!;
jmdm., an jmdn. eine Wohnung v.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> sie wollen nicht v.
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ver|mie|ten <sw. V.; hat [mhd. vermieten, ahd. farmietan]: (den Gebrauch, die Benutzung von etw., bes. Wohnungen) einem anderen für eine bestimmte Zeit gegen ein (vertraglich) festgesetztes Entgelt überlassen: sein Haus, Autos, Boote v.; Zimmer [mit Frühstück] zu v.!; jmdm., an jmdn. eine Wohnung v.; <auch o. Akk.-Obj.:> Ob es stimme, dass die Deutschen nicht gerne an Ausländer vermieten (Chotjewitz, Friede 210).
Universal-Lexikon. 2012.