Akademik

verpachten
in Bestand geben; (Schiff/Flugzeug) verchartern; vermieten

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ver|pach|ten [fɛɐ̯'paxtn̩], verpachtete, verpachtet <tr.; hat:
für längere Zeit gegen Zahlung eines bestimmten Betrages zur Nutzung überlassen:
jmdm./an jmdn. ein Gut, eine Jagd verpachten.
Syn.: vermieten.

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ver|pạch|ten 〈V. tr.; hat〉 (jmdm.) etwas \verpachten gegen regelmäßig zu zahlendes Entgelt (Pacht) zur Benutzung überlassen ● (jmdm.) ein Grundstück, eine Lagerhalle \verpachten

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ver|pạch|ten <sw. V.; hat:
im Rahmen einer Pacht (1 a) zur Benutzung überlassen:
ein Grundstück, eine Kneipe v.;
die Hallen einem Spediteur, an einen Spediteur v.

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ver|pạch|ten <sw. V.; hat: im Rahmen einer ↑Pacht (1 a) zur Benutzung überlassen: Geschäftsräume, Grundstücke v.; er hat die Hallen einer ausländischen Firma, an eine ausländische Firma verpachtet.

Universal-Lexikon. 2012.