* * *
ver|pach|ten [fɛɐ̯'paxtn̩], verpachtete, verpachtet <tr.; hat:für längere Zeit gegen Zahlung eines bestimmten Betrages zur Nutzung überlassen:
jmdm./an jmdn. ein Gut, eine Jagd verpachten.
Syn.: ↑ vermieten.
* * *
ver|pạch|ten 〈V. tr.; hat〉 (jmdm.) etwas \verpachten gegen regelmäßig zu zahlendes Entgelt (Pacht) zur Benutzung überlassen ● (jmdm.) ein Grundstück, eine Lagerhalle \verpachten
* * *
ver|pạch|ten <sw. V.; hat:
ein Grundstück, eine Kneipe v.;
die Hallen einem Spediteur, an einen Spediteur v.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.