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Altenteil
Ausnahm (südd., österr.)

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Ạl|ten|teil 〈n. 11rechtl. gesicherte Leistungen auf Lebenszeit an den Bauern, der seinen Hof dem Nachfolger übergibt (Wohnung, Naturalleistungen); Sy 〈veraltet〉 Altsitz, Ausgedinge ● sich aufs \Altenteil setzen, zurückziehen

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Ạl|ten|teil, das:
Anteil am Besitz, den sich jmd. bei Übergabe seines Besitztums (meist eines Bauernhofes) an den Nachfolger vorbehält:
sich auf sein A. zurückziehen;
Ü jmdn. auf das A. schicken;
sich aufs/ins A. zurückziehen, sich aufs A. setzen, auf dem A. sitzen (sich vom öffentlichen Leben zurückziehen, nicht mehr aktiv tätig sein).

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Altenteil,
 
Altgedinge, Altsitz, Ausgedinge, Einsitz, Auszug, Leibgedinge, Leibzucht, Gesamtheit der Rechte eines abtretenden Bauern (Altenteiler, Auszügler), der seinen Hof einem Nachfolger übergibt, sich aber auf Lebzeiten ein Wohnrecht, Naturalleistungen, Nutzungsrechte, Geldrenten u. a. vorbehält (Übergabevertrag). Auch der Witwe des Bauern, die den Hof einem Anerben übergibt, steht ein Altenteil zu. Sein Inhalt richtet sich nach Herkommen oder Ortsüblichkeit. Es kann dinglich gesichert werden (Reallast, beschränkte persönliche Dienstbarkeit). Das Rücktrittsrecht des Auszüglers bei nicht ordnungsmäßiger Erfüllung des Altenteils ist landesrechtlich zum Teil an besondere Voraussetzungen geknüpft. (Höferecht)
 
Literatur:
 
Die Vererbung des ländl. Grundbesitzes in der Nachkriegszeit, hg. v. M. Sering u. C. v. Dietze, 3 Bde. (1930);
 H. G. Weiland: Die geschichtl. Entwicklung des bäuerl. A.. .. (1940, Nachdr. 1970);
 K. Kroeschell: Landwirtschaftsrecht (21966).
 

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Ạl|ten|teil, das: Anteil am Besitz, den sich jmd. bei Übergabe seines Besitztums (meist eines Bauernhofes) an den Nachfolger vorbehält: sich auf sein A. zurückziehen; Ü jmdn. auf das A. schicken; sich aufs/ins A. zurückziehen, sich aufs A. setzen, auf dem A. sitzen (sich vom öffentlichen Leben zurückziehen, nicht mehr aktiv tätig sein); Fundis und Realos benutzten die Rotation nur allzu gern, um unliebsame ... Gegner ... aufs politische A. zu verbannen (aus der aktiven Politik auszuschließen; natur 2, 1991, 29).

Universal-Lexikon. 2012.