Akademik

hintertreiben
durchkreuzen; gegenlenken; konterkarieren; entgegenwirken

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hin|ter|trei|ben [hɪntɐ'trai̮bn̩], hintertrieb, hintertrieben <tr.; hat:
insgeheim und oft mit zweifelhaften Mitteln versuchen, einen Plan, das Vorhaben eines anderen zu vereiteln:
sie wollte die Heirat ihres Sohnes hintertreiben.
Syn.: abbiegen (ugs.), abblocken, abwehren, abwenden, aufhalten, blockieren, boykottieren, 2 durchkreuzen, sich entgegenstellen, entgegentreten, hindern an, sabotieren, unterbinden, verhindern.

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hin|ter|trei|ben 〈V. tr. 262; hat
1. vereiteln
2. verhindern
● er hat den Plan hintertrieben

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hin|ter|trei|ben <st. V.; hat:
es heimlich u. mit zweifelhaften od. unlauteren Mitteln darauf anlegen, dass etw. nicht zur Ausführung gelangt:
einen Plan, eine Einigung der Partner, jmds. Maßnahmen h.

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hin|ter|trei|ben <st. V.; hat: es heimlich u. mit zweifelhaften od. unlauteren Mitteln darauf anlegen, dass etw. nicht zur Ausführung gelangt: einen Plan, eine Heirat, eine Einigung der Partner, jmds. Maßnahmen h.; Die Welt wird sich wundern, wenn Sie eine Verfügung Ihres Präsidenten hintertreiben! (Erich Kästner, Schule 28).

Universal-Lexikon. 2012.