signieren; unterzeichnen; abzeichnen; seinen Namen (für etwas) hergeben; mit seinem Namen (für etwas) werben; unter der Nennung des eigenen Namens unterstützen; (sich) zu etwas namentlich bekennen; (für etwas) stehen
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un|ter|schrei|ben [ʊntɐ'ʃrai̮bn̩], unterschrieb, unterschrieben <tr.; hat:[zum Zeichen des Einverständnisses o. Ä.] seinen Namen (unter etwas) schreiben:
ein Dokument, eine Erklärung, einen Vertrag unterschreiben; er hat den Scheck blanko unterschrieben; <auch itr.> sie wollte nicht unterschreiben.
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un|ter|schrei|ben 〈V. tr. 226; hat〉 etwas \unterschreiben
2. 〈fig.〉 gutheißen
● das unterschreibe ich nicht 〈a. fig.〉; diese Meinung kann ich nicht \unterschreiben 〈fig.〉; das kann ich (nur) \unterschreiben! 〈fig.〉 dem stimme ich uneingeschränkt zu; der Brief ist unterschrieben mit ..., von ...
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un|ter|schrei|ben <st. V.; hat:
mit vollem Namen u.;
b) mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen, sein Einverständnis o. Ä. erklären:
eine Erklärung, Quittung, einen Brief u.;
etw. blind (ohne es zu lesen), einen Scheck blanko u.;
Ü dieses Vorgehen kann ich [nicht] u. (ugs.; gutheißen).
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un|ter|schrei|ben <st. V.; hat: a) seinen Namen hinschreiben, unter etw. setzen; signieren: mit vollem Namen u.; unterschreiben Sie bitte hier unten; Und der Alte holte den Schlüssel, für den er eigens u. musste (Sommer, Und keiner 226); ∙ <auch u. + sich:> Wer hat sich denn unterschrieben? Adlzreiter! Kraitmayr! ... Große Juristen ... (Hebbel, Agnes Bernauer IV, 3); b) mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen, sein Einverständnis o. Ä. erklären : eine Erklärung, Resolution, ein Abkommen, einen Vertrag, eine Quittung, einen Brief u.; Dann unterschreibe ich einen Revers (Sobota, Minus-Mann 280); etw. blind (ohne es zu lesen), mit gutem Gewissen, einen Scheck blanko u.; Ü dieses Vorgehen kann ich [nicht] u. (ugs.; gutheißen); Diese ebenso originelle wie lebensbejahende Haltung können wir gern u. (Freie Presse 30. 4. 88, 3).
Universal-Lexikon. 2012.