Akademik

unterzeichnen
signieren; abzeichnen; unterschreiben

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un|ter|zeich|nen [ʊntɐ'ts̮ai̮çnən], unterzeichnete, unterzeichnet <tr.; hat:
dienstlich, in amtlichem Auftrag unterschreiben; mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen:
einen Vertrag unterzeichnen; <auch itr.> der Antrag ist erst gültig, wenn Sie unterzeichnet haben.
Syn.: gegenzeichnen, quittieren, signieren.

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un|ter|zeich|nen 〈V. tr.; hatunterschreiben, durch Unterschrift bestätigen ● einen Brief, ein Protokoll, einen Vertrag, ein gerichtliches Urteil, ein Zeugnis \unterzeichnen

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un|ter|zeich|nen <sw. V.; hat:
1. dienstlich, in amtlichem Auftrag unterschreiben; mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen; signieren:
ein Protokoll u.;
einen Aufruf u.
2. <u. + sich> (veraltend) unterschreiben:
er unterzeichnet sich als Regierender Bürgermeister.

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un|ter|zeich|nen <sw. V.; hat: 1. dienstlich, in amtlichem Auftrag unterschreiben; mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen; signieren: ein Protokoll, den Friedensvertrag u.; einen Aufruf u.; Dann unterzeichnen Sie doch bitte mit Ihrem richtigen Namen, Herr Professor (Sebastian, Krankenhaus 68); das Gesetz ist unterzeichnet worden (es ist ihm Rechtskraft verliehen worden). 2. <u. + sich> (veraltend) unterschreiben: er unterzeichnet sich als Regierender Bürgermeister.

Universal-Lexikon. 2012.