Intoleranz (fachsprachlich); Inkompatibilität
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Ụn|ver|träg|lich|keit 〈f. 20; unz.〉
1. unverträgl. Verhalten
2. unverträgl. Beschaffenheit
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Ụn|ver|träg|lich|keit [auch: …'trɛ:k…], die; -, -en:
1. das ↑ Unverträglichsein (1); Empfindlichkeit gegen eine Substanz.
2. Unvereinbarkeit.
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Unverträglichkeit,
1) Medizin: anlagebedingte Überempfindlichkeit eines Organismus gegenüber Antigenen mit allergischer Reaktion (Idiosynkrasie) und gegenüber Nahrungsbestandteilen aufgrund eines Enzymdefekts; auch die serologische oder pharmakologische Inkompatibilität; im weiteren Sinn die Unbekömmlichkeit oder Schädlichkeit bestimmter Speisen aufgrund individueller oder krankheitsbedingter Verwertungsstörungen.
2) Obstbau: 1) Unfähigkeit zweier Komponenten (Unterlage und Edelreis), durch Veredelung eine dauerhafte Verbindung einzugehen; 2) Plasmaunverträglichkeit bei Obstgehölzen der gleichen Art, die eine Selbstbefruchtung verhindert.
3) Pflanzenbau: die Erscheinung, dass gewisse Kulturpflanzen bei unmittelbar oder zu kurz hintereinander erfolgendem Anbau auf dem gleichen Feldstück kümmern und Mindererträge bringen. Selbstunverträglichkeit zeigen z. B. Weizen, Erbse, Lein, Zuckerrübe, Rotklee. Miteinander unverträglich sind z. B. Weizen und Gerste sowie Rotklee und Erbse. Ursache ist die Bodenmüdigkeit. (Verträglichkeit)
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Ụn|ver|träg|lich|keit [auch: - - '- - -], die; -: das Unverträglichsein.
Universal-Lexikon. 2012.