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Pool 〈[ pu:l] m. 6〉
1. Zusammenschluss von Firmen mit gemeinsamer Gewinnverteilung
2. Zusammenfassung von Beteiligungen am gleichen Objekt
3. Einsatz beim Spiel
4. 〈kurz für〉 Swimmingpool
[engl., „gemeinsame Kasse, gemeinsamer Fonds“]
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1Pool [pu:l ], der; -s, -s:
Kurzf. von ↑ Swimmingpool.
2Pool , der; -s, -s [engl. pool = gemeinsame Kasse, eigtl. = Wett-, Spieleinsatz < frz. poule, ↑ Poule]:
1. (Wirtsch.) Zusammenfassung von Beteiligungen verschiedener Eigentümer an einem Unternehmen mit dem Zweck, bestimmte Ansprüche geltend machen zu können.
2. (Wirtsch.)
a) Vereinbarung von Unternehmen zur Bildung eines gemeinsamen Fonds, aus dem die Gewinne nach vorher festgelegter Vereinbarung verteilt werden;
Ü die verschiedenen Blutspenden wurden zu einem P. (Jargon; zu einer Mixtur) zusammengefasst.
3. (Jargon) Zusammenschluss, Vereinigung.
Kurzf. von ↑ Poolbillard.
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Pool
[puːl; englisch »gemeinsame Kasse«] der, -s/-s, Wirtschaft: ein Zusammenschluss zur Verfolgung gemeinsamer Interessen, insbesondere von Unternehmen zu einer Gewinngemeinschaft (Gewinnpool), bei der die Gewinne in einen gemeinsamen Fonds (Pool) eingezahlt und nach einem vorher festgelegten Schlüssel verteilt werden, sowie von Aktionären als Zusammenfassung ihrer Beteiligungen (Aktienpool), um ihre Stimmrechte einheitlich geltend machen zu können. Dem Pool liegt in der Regel ein Vertrag zugrunde (Poolvertrag). Die Gewinngemeinschaft wird wettbewerbs- und aktienrechtlich als besondere Form eines Unternehmenzusammenschlusses (verbundenes Unternehmen) angesehen und unterliegt dem Kartellrecht.
Im Konkurs schließen häufig Lieferanten des Gemeinschuldners, die gleichartige Waren an den Gemeinschuldner geliefert haben, einen Poolvertrag, um die gelieferten Sachen gemeinsam auszusondern, zu verwerten und den Erlös gemäß ihren Forderungen zu verteilen. Auch sonstige Gläubiger, die gleichartige Gegenstände als Sicherheit erhalten haben (z. B. Banken), beteiligen sich an derartigen Pools.
Im Versicherungswesen als Versicherungspool der Zusammenschluss mehrerer Versicherungsunternehmen zur gemeinschaftlichen Deckung großer und schwerer Risiken, wobei sich jedes Poolmitglied entsprechend einer vertraglich festgelegten Quote an den Erträgen und Aufwendungen des Poolgeschäfts beteiligt; z. B. Deutscher Luftpool, Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft, Pharma-Rückversicherungsgemeinschaft.
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1Pool [pu:l], der; -s, -s: kurz für ↑Swimmingpool.
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2Pool, der; -s, -s [engl. pool = gemeinsame Kasse, eigtl. = Wett-, Spieleinsatz < frz. poule, ↑Poule]: 1. (Wirtsch.) Zusammenfassung von Beteiligungen verschiedener Eigentümer an einem Unternehmen mit dem Zweck, bestimmte Ansprüche geltend machen zu können. 2. (Wirtsch.) a) Vereinbarung von Unternehmen zur Bildung eines gemeinsamen Fonds, aus dem die Gewinne nach vorher festgelegter Vereinbarung verteilt werden; b) ↑Fonds (1 a), ↑Kasse (3 a); Reservoir: Wenn es Nasser gelingt, ... die Quellen wirtschaftlichen Reichtums in einen gemeinsamen P. einzubringen (Dönhoff, Ära 170); Ü die verschiedenen Blutspenden wurden zu einem P. (Jargon; zu einer Mixtur) zusammengefasst. 3. (Jargon) Zusammenschluss, Vereinigung: In der vergangenen Woche setzte ein P. von 23 Berliner Instituten die ersten gemeinsam unterhaltenen Geldautomaten in Betrieb (Spiegel 11, 1981, 117); ... wurden nun für die Vorrunde -s (Gruppen) zu je vier Mannschaften gebildet (Freie Presse 19. 11. 87, 5).
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3Pool, das: -s [zu 2↑Pool; das Spiel wurde früher mit Wetteinsatz gespielt]: kurz für ↑Poolbillard.
Universal-Lexikon. 2012.