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Dis|qua|li|fi|ka|ti|on [dɪskvalifika'ts̮i̯o:n], die; -, -en:das Disqualifizieren; Ausschluss von einem Wettkampf:
der Boxer verlor durch Disqualifikation wegen Tiefschlag.
Syn.: ↑ Sperre.
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Dis|qua|li|fi|ka|ti|on 〈f. 20〉
2. Untauglichkeitserklärung
3. Ausschluss von sportlichen Wettkämpfen als Strafe wegen Vergehens gegen die sportlichen Regeln
[<lat. dis- „ent-“ + Qualifikation]
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1. Feststellung einer Nichteignung; Disqualifizierung.
2. (Sport) Ausschluss eines Wettkämpfers od. einer Mannschaft von einem Wettbewerb bei groben Verstößen gegen die sportlichen Regeln:
eine D. aussprechen;
zur D. führen.
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Disqualifikation
[lateinisch] die, -/-en,
1) allgemein: Feststellung einer Nichteignung; Untauglichkeitserklärung.
2) Sport: der Entzug der Teilnahmeberechtigung eines Sportlers am weiteren Verlauf eines Wettkampfs (z. B. wegen schweren Regelverstoßes).
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Dis|qua|li|fi|ka|ti|on, die; -, -en [aus lat. dis- = un-, nicht u. ↑Qualifikation]: 1. Feststellung einer Nichteignung; Disqualifizierung. 2. (Sport) Ausschluss eines Wettkämpfers od. einer Mannschaft von einem Wettbewerb bei groben Verstößen gegen die sportlichen Regeln: eine D. aussprechen; er gewann durch D. des Gegners; zur D. führen.
Universal-Lexikon. 2012.