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ein||krei|sen 〈V. tr.; hat〉
1. einen Kreis zeichnen um
3. in die Enge treiben, die Möglichkeit, Bundesgenossen zu gewinnen, nehmen
4. in einen Kreis (Verwaltungseinheit) einbeziehen
● eine kreisfreie Stadt \einkreisen; einen Staat (durch Bündnisse mit anderen Staaten) \einkreisen; einen flüchtigen Verbrecher mit Hunden \einkreisen
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ein|krei|sen <sw. V.; hat:
1. einen Kreis, eine kreisförmige Linie um etw. ziehen u. es dadurch markieren:
ich werde [mir] das Datum rot e.
2. von allen Seiten umstellen, einschließen, kreisförmig umgeben, umzingeln:
den Feind e.
3. dem Kernpunkt einer Sache (abwägend) immer näher kommen:
eine Frage [immer mehr] e.
4. (Amtsspr.) eine bisher kreisfreie Stadt in einen Landkreis eingliedern.
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ein|krei|sen <sw. V.; hat: 1. einen Kreis, eine kreisförmige Linie um etw. ziehen u. es dadurch markieren: ich werde [mir] das Datum rot e. 2. von allen Seiten umstellen, einschließen, kreisförmig umgeben, umzingeln: den Feind, eine Stadt, das Wild e.; Im Januar 1945 wurde Ostpreußen eingekreist (Leonhard, Revolution 266); Wir sitzen in einem Loch und sind eingekreist (Remarque, Westen 197); Ü Untersuchungsrichter, die den großen Mörder einkreisen (in die Enge treiben; Böll, Haus 167). 3. dem Kernpunkt einer Sache (abwägend) immer näher kommen: eine Frage, ein Problem, das Diskussionsthema [immer mehr] e. 4. (Amtsspr.) eine bisher kreisfreie Stadt in einen Landkreis eingliedern.
Universal-Lexikon. 2012.