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Oligopol
Kartell

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Oli|go|pol 〈n. 11Beherrschung des Marktes durch wenige große Unternehmen [<grch. oligos „wenig“ + Monopol]

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Oli|go|pol, das; -s, -e [geb. nach Monopol] (Wirtsch.):
Form des Monopols, bei der der Markt von einigen wenigen Großunternehmern beherrscht wird.

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Oligopol
 
[nach Monopol gebildet] das, -s/-e, eine Marktform, bei der wenige große oder mittelgroße Anbieter vielen kleinen Nachfragern gegenüberstehen und jeder Anbieter einen erheblichen Teil des gesamten Angebots deckt (Angebotsoligopol). Bei sehr geringer Anbieterzahl und hoher Reaktionsverbundenheit spricht man vom engen Oligopol, im anderen Fall vom weiten Oligopol. Die einfachste Form des Oligopols ist das Dyopol, bei dem den vielen Nachfragern nur zwei Anbieter gegenüberstehen. Den Gegensatz zum Oligopol bildet (mit umgekehrtem Zahlen- und Größenverhältnis) das Oligopson (Nachfrageoligopol).
 
Die Preisbildung beim Oligopol wurde erstmals von A. A. Cournot 1838 untersucht. Sie ist schwieriger als bei anderen Marktformen (Monopol, Polypol), da der einzelne Oligopolist bei seinen Aktionen nicht nur mit den Reaktionen der Nachfrager, sondern auch seiner Konkurrenten zu rechnen hat (oligopolische Interdependenz, konjekturale Strategie). Wichtige Beiträge zur Preistheorie des Oligopols leisteten v. a. E. H. Chamberlin, Ernst Heuss (* 1922), Harold Hotelling (* 1895, ✝ 1973), W. Krelle, H. von Stackelberg.
 
Auf Oligopolmärkten können verschiedene Verhaltensweisen beobachtet werden. 1) Bei der Kampfstrategie versucht ein Oligopolist, Konkurrenten durch gezielte Preisunterbietung vom Markt zu verdrängen. Eine solche Strategie ist nur bei dauerhafter Überlegenheit (z. B. niedrigere Kosten) Erfolg versprechend, weshalb in der Regel ein friedliches Verhalten bevorzugt wird. 2) Die etwa gleich starken Oligopolisten verzichten bei enger oligopolistischer Interdependenz auf Preisänderungen als Wettbewerbsinstrument aus Furcht, einen Preiskampf auszulösen, an dessen Ende sich möglicherweise alle Anbieter schlechter stellen als zuvor. Der Wettbewerb verlagert sich auf andere absatzpolitische Instrumente (v. a. Werbung, Produktdifferenzierung). Bei Änderungen, die alle Oligopolisten auf einem Markt betreffen (z. B. Tariflohnerhöhung, Rohstoffverteuerung) kommt es zu gleichgerichteten Preisänderungen (Parallelverhalten als Preisführerschaft oder nach Abstimmung). 3) Die Oligopolisten verfolgen gemeinsame Ziele; der Wettbewerb wird durch Zusammenarbeit unterschiedlicher Intensität auf unterschiedlichen Feldern abgelöst. Das Verhalten der Anbieter auf Oligopolmärkten wird zunehmend mithilfe der Spieltheorie zu erklären versucht.
 
Marktbeherrschende Oligopole unterliegen im Rahmen des Kartellrechts der Fusionskontrolle und hinsichtlich ihres Marktverhaltens der Missbrauchsaufsicht. Marktbeherrschung wird z. B. vermutet, wenn drei oder weniger Unternehmen zusammen einen Marktanteil von 50 % oder mehr haben, oder wenn fünf oder weniger Unternehmen zusammen einen Marktanteil von zwei Dritteln oder mehr haben, sofern die Unternehmen Umsatzerlöse von 100 Mio. DM oder mehr erzielen (marktbeherrschendes Unternehmen). Im wettbewerbsrechtlichen Verfahren haben die Oligopolisten die Möglichkeit nachzuweisen, dass die gesetzliche Vermutung nicht zutrifft. Schwierig gestaltet sich der Nachweis des Missbrauchs. So lässt sich z. B. die Vermutung, dass die großen Mineralölunternehmen zeitweise missbräuchlich überhöhte Preise forderten, schwer beweisen. Die Wettbewerbspolitik gegenüber Oligopolen konzentriert sich in der Regel auf die Fusionskontrolle und die Vermeidung der Behinderung kleinerer Konkurrenten oder Zulieferer (Behinderungsmissbrauch).
 
Literatur:
 
H. Funke: Eine allg. Theorie der Polypol- u. Oligopolpreisbildung (1985);
 W. Güth: Markt- u. Preistheorie (1994);
 S. Wied-Nebbeling: Markt- u. Preistheorie (21994).

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Oli|go|pol, das; -s, -e [geb. nach ↑Monopol] (Wirtsch.): Form des Monopols, bei der der Markt von einigen wenigen Großunternehmern beherrscht wird.

Universal-Lexikon. 2012.