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Werft [vɛrft], die; -, -en:Anlage zum Bauen und Ausbessern von Schiffen:
das Schiff kommt zur Reparatur in die Werft.
Syn.: ↑ Dock.
Zus.: Bootswerft, Schiffswerft.
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Wẹrft1 〈f. 20〉 Anlage am Wasser zum Bau u. Ausbessern von Schiffen; Sy 〈nddt.〉 Warf2 [<ndrl. Werf „Schiffszimmerplatz“, urspr. „Platz, an dem man sich hin und her wendet“; → werben, Wirbel]
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Wẹrft, die; -, -en [aus dem Niederd. < niederl. werf, verw. mit ↑ werben u. eigtl. wohl = Ort, wo man sich geschäftig bewegt; vgl. ↑ 2Warft]:
industrielle Anlage für Bau u. Reparatur von Schiffen od. Flugzeugen.
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Werft,
1) Flugwesen: militärischer oder ziviler Betrieb für Kontrolle, Wartung und Instandsetzung (nicht Herstellung) von Flugzeugen.
2) Geographie: Siedlungshügel, Wurt.
3) Schiffswesen: handwerklicher oder Industriebetrieb für Projektierung, Konstruktion und Bau von Wasserfahrzeugen sowie deren Ausrüstung, Instandhaltung und Reparatur. Nach der Größe der Objekte werden Schiffs- und Bootswerft, nach der Lage See- und Binnenwerft unterschieden. Großwerften verfügen im Allgemeinen über Werkstätten, Schiffbauhallen, Hellinge oder Baudocks, Schwimmdocks und Ausrüstungskai. Die (bis etwa 1940 im internationalen Schiffbau üblichen) Vollwerften integrieren alle Fertigungsstufen in einem Schiffbaubetrieb. Die heute vorherrschenden Montagewerften führen in erster Linie den Bau des Schiffskörpers durch, während Ausrüstungsgegenstände meist von Zulieferern bezogen werden. Daneben haben sich auf bestimmte Schiffstypen spezialisierte Werften sowie reine Reparaturwerften herausgebildet. - Zu Fertigungsverfahren und wirtschaftliche Bedeutung Schiffbau.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Häfen und Werften
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Universal-Lexikon. 2012.