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Zwölftafelgesetz
Zwölftafelgesetz,
 
Zwölf Tafeln, lateinisch Lẹx duodecim tabularum, ältestes bekanntes römisches Gesetzgebungswerk, etwa 451/450 v. Chr. von einer Zehnmännerkommission (Dezemvirn) geschaffen und auf zwölf Bronzetafeln auf dem Forum Romanum öffentlich aufgestellt. Das Zwölftafelgesetz blieb bis in die frühe Kaiserzeit Grundlage des römischen Ius civile (Bürgerrecht); noch der Jurist Gaius verfasste einen Kommentar dazu. Vom Text sind nur Bruchstücke und auch diese nur als Zitate im Schrifttum der späteren Republik und der Kaiserzeit erhalten (römisches Recht). Das Zwölftafelgesetz spiegelt das Recht einer noch archaisch-bäuerlichen Gesellschaft wider und umfasst inhaltlich v. a. Regeln des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung, Familien- und Erbrecht, Nachbar-, Sachenrecht sowie privates Deliktsrecht, das mit Ausnahme des Hochverrats auch das Strafrecht umschloss.
 
Ausgabe: Das Zwölftafelgesetz, herausgegeben von R. Düll (61989, lateinisch und deutsch).
 

Universal-Lexikon. 2012.