Wirtschaftlichkeitsprinzip,
ökonomisches Prinzip, wirtschaftliches Prinzip, auf dem Rationalprinzip beruhender Grundsatz eines optimalen wirtschaftlichen Handelns, entweder mit gegebenen Mitteln (wirtschaftlichen Gütern, Produktionsfaktoren) den größtmöglichen Erfolg (Nutzen, Gewinn) zu erzielen (Maximumprinzip) oder ein vorgegebenes Ziel (z. B. bestimmtes Wohlstandsniveau, bestimmte Gewinnhöhe) mit dem geringstmöglichen Aufwand (z. B. Einsatz an Produktionsfaktoren, Geldausgaben) zu erreichen (Minimumprinzip). Bei variablem Mitteleinsatz und variablem Erfolgsziel besteht das Wirtschaftlichkeitsprinzip darin, das Verhältnis von Erfolg und Mitteleinsatz zu maximieren (Extremumprinzip).
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip fordert vom wirtschaftlichen Handeln die bestmögliche Ausnutzung wirtschaftlicher Ressourcen und wird sowohl auf gesamtwirtschaftliche als auch auf einzelwirtschaftlichen Fragestellungen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre angewendet. Nach E. Gutenberg dient das Wirtschaftlichkeitsprinzip zusammen mit dem erwerbswirtschaftlichen und dem gemeinwirtschaftlichen Prinzip zur Abgrenzung der Begriffe Unternehmen und Betrieb. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip wird dabei als vom Wirtschaftssystem unabhängiger Bestimmungsfaktor betrachtet. Gefragt wird z. B. nach der optimalen Kombination der Produktionsfaktoren unter den Gesichtspunkten Produktivität und Rentabilität (Minimalkostenkombination), während beim erwerbswirtschaftlichen Prinzip das Unternehmensziel Gewinnmaximierung im Vordergrund steht. Bezogen auf private Haushalte, drückt sich das Wirtschaftlichkeitsprinzip in der Frage nach dem optimalen Verbrauchsplan, der den maximalen Nutzen stiftet, aus (Haushalt).
Universal-Lexikon. 2012.