zwischen Kaiser Friedrich III. und Papst Nikolaus V. am 17. 2. 1448 geschlossene Vereinbarung; sie gewährte dem Papst größere Rechte bei der Pfründenbesetzung, den Bischofswahlen und der Einnahme von Annaten im Heiligen Römischen Reich, ohne jedoch die Reformbeschlüsse der Konzilien von Basel und Konstanz zu berücksichtigen. Seine Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat und die gleichmäßige Aufteilung der Besetzungsrechte zwischen Papst, Domkapiteln und Landesherren deutete das Landeskirchentum der Reformationszeit an und galt bis zur Säkularisation (1803).
Universal-Lexikon. 2012.