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◆ re|strik|tiv auch: rest|rik|tiv 〈Adj.〉 einengend, einschränkend, begrenzend; Ggs extensiv (5) ● \restriktive Regeln, Richtlinien [<frz. restrictif „einschränkend“; → Restriktion]
◆ Die Buchstabenfolge re|st... kann in Fremdwörtern auch res|t... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -strukturieren, -strukturierung.
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re|s|t|rik|tiv <Adj.>:
1. (bildungsspr.) (jmds. Rechte, Möglichkeiten o. Ä.) ein-, beschränkend:
-e Maßnahmen.
2. (Sprachwiss.) (eine Aussage) einschränkend:
-e Konjunktionen, Adverbien, Modalsätze.
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res|trik|tiv <Adj.>: 1. (bildungsspr.) (jmds. Rechte, Möglichkeiten o. Ä.) ein-, beschränkend: -e Maßnahmen, Bedingungen; r. wirken; sich r. [auf etw.] auswirken; ein Gesetz r. (Rechtsspr.; eng) auslegen; r. in die wirtschaftliche Entwicklung eingreifen. 2. (Sprachw.) a) restringiert; b) (eine Aussage) einschränkend: -e Konjunktionen, Adverbien, Modalsätze.
Universal-Lexikon. 2012.