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◆ Re|strik|ti|on auch: Rest|rik|ti|on 〈f. 20〉 Beschränkung, Einschränkung, Vorbehalt [<lat. restrictio „Einschränkung“; zu restringere „zurückziehen, beschränken“]
◆ Die Buchstabenfolge re|st... kann in Fremdwörtern auch res|t... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -strukturieren, -strukturierung.
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a) (bildungsspr.) Einschränkung, Beschränkung (von jmds. Rechten, Befugnissen, Möglichkeiten):
jmdm. -en auferlegen;
b) (Sprachwiss.) für den Gebrauch eines Wortes, einer Wendung o. Ä. geltende, im System der Sprache liegende Einschränkung.
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Restriktion
[lateinisch, zu restringere »einschränken«, eigentlich »zurückbinden«] die, -/-en,
1) bildungssprachlich für: Einschränkung, Beschränkung (von Rechten, Befugnissen u. Ä.).
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Res|trik|ti|on, die; -, -en [lat. restrictio, zu: restringere, ↑restringieren]: a) (bildungsspr.) Einschränkung, Beschränkung (von jmds. Rechten, Befugnissen, Möglichkeiten): jmdm. -en auferlegen; die amerikanische Regierung verfolge nach wie vor rechtswidrige -en gegenüber Polen (NZZ 3. 5. 83, 1); b) (Sprachw.) für den Gebrauch eines Wortes, einer Wendung o. Ä. geltende, im System der Sprache liegende Einschränkung: für intransitive Verben gilt die grammatische R., dass sie kein Akkusativobjekt haben können.
Universal-Lexikon. 2012.