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pos|tum 〈Adj.〉
1. nach jmds. Tod geschehend
2. nach dem Tode des Verfassers od. Komponisten erschienen, nachgelassen
3. nachgeboren, nach dem Tod des Vaters geboren
[<lat. postumus „nachgeboren, zuletzt geboren“]
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postum
[lateinisch postumus »nachgeboren«, eigentlich »letzter«, »jüngster«], volksetymologische Schreibung posthum [lateinisch posthumus, zu humare »beerdigen«], bildungssprachlich für: 1) nachgeboren, nach dem Tod des Vaters geboren; 2) nach jemandes Tod erfolgend; 3) zum Nachlass gehörend, nach dem Tod veröffentlicht.
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pos|tum <Adj.> [lat. postumus = nachgeboren, eigtl. = letzter, jüngster, Sup. von: posterus = (nach)folgend] (bildungsspr.): a) nach jmds. Tod erfolgend: eine -e Ehrung; Während Thomas Mann die -e Veröffentlichung dieser Briefe weder gewünscht noch untersagt hat, ... (Reich-Ranicki, Th. Mann 30); jmdn. p. rehabilitieren; ihm wurde p. ein Sohn geboren; ein Werk p. (nach dem Tode des Autors) veröffentlichen; Der frühere Verteidigungsminister ... ist p. zum Armeegeneral befördert worden (Freie Presse 30. 12. 89, 5); b) zum künstlerischen o. ä. Nachlass gehörend; nachgelassen; nach dem Tode des Autors veröffentlicht: -e Werke, Schriften, Kompositionen; c) nach dem Tode des Vaters geboren; nachgeboren: eine -e Tochter des Grafen.
Universal-Lexikon. 2012.