Vermögens|sorge,
der Teil der elterlichen Sorge, der alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen für die Erhaltung, Verwertung und Vermehrung des Kindesvermögens umfasst. Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist (§ 1642 BGB). Die Vermögenssorge unterliegt einer Reihe von gesetzlichen Schranken; die Eltern können z. B. grundsätzlich nicht in Vertretung des Kindes Schenkungen machen (§ 1641 BGB), bestimmte Rechtsgeschäfte (z. B. die Verfügung über ein Grundstück) dürfen sie für das Kind nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vornehmen.
Universal-Lexikon. 2012.