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Vermögensverwaltung
Anlagenwertführung; Anlagenverwaltung

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Ver|mö|gens|ver|wal|tung, die:
Verwaltung eines ↑ Vermögens (2).

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Vermögensverwaltung,
 
Anlage von Geldern (Kapitalanlage), bei der Anleger die Entscheidung über die Struktur eines Gesamtvermögens auf eine Bank oder eine spezielle Vermögensverwaltungsgesellschaft übertragen, die die Anlageentscheidungen dann im Interesse der Anleger, aber nach eigenem Ermessen trifft (Vermögensverwaltung im weiteren Sinn). Nach dem Ausmaß der Berücksichtigung individueller Wünsche der Anleger unterscheidet man standardisierte und individuelle Vermögensverwaltung. Bei der standardisierten Vermögensverwaltung werden bestimmte Vermögensobjekte (z. B. Aktien) zu einem Sondervermögen zusammengefasst, an dem sich Anleger durch Kauf von Zertifikaten beteiligen können, ohne auf die Struktur des Sondervermögens Einfluss zu haben (Investmentfonds). Bei der individuellen Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltung im engeren Sinn), bei der die Bank oder Vermögensverwaltungsgesellschaft im Rahmen einer Vermögensberatung auf die Wünsche des Anlegers eingeht, werden mit ihm Anlagerichtlinien vereinbart, in denen sich besonders seine Anlageziele (regelmäßige Ausschüttungen oder langfristiger Vermögenszuwachs) sowie seine Risikobereitschaft niederschlagen. Das Schwergewicht der Vermögensverwaltung liegt bei der Verwaltung von Wertpapierbeständen; doch kann sie auch Anlageobjekte wie Immobilien, Beteiligungen, Devisen, Edelmetalle, Kunstgegenstände sowie Anteile an anderen Fonds (»Fonds-Picking«) einschließen. Für die individuelle Vermögensverwaltung setzen Banken und Vermögensverwaltungsgesellschaften Mindestbeträge von in der Regel 500 000 oder 1 Mio. DM voraus; im Rahmen von standardisierten Musterdepots werden auch kleinere Beträge verwaltet. Die Kosten der Vermögensverwaltung für die Anleger richten sich nach der Höhe der erworbenen Anteile (Ausgabeaufschlag), der Höhe und Art des verwalteten Vermögens (Depot- oder Verwaltungs-Gebühren), zum Teil auch nach dem Anlageerfolg (Honorar).

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Ver|mö|gens|ver|wal|tung, die: Verwaltung eines Vermögens (2).

Universal-Lexikon. 2012.