Akademik

Musikdrama
Singspiel; Oper

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Mu|sik|dra|ma 〈n.; -s, -dra|men〉
1. 〈i. w. S.〉 Oper
2. 〈i. e. S.〉 einheitlich durchkomponierte Oper im Sinne Wagners

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Mu|sik|dra|ma, das:
a) <o. Pl.> (bes. im Hinblick auf die Werke R. Wagners) musikalisches Bühnenwerk (als Gattung, bei dem sich die Musik den Anforderungen des Dramas fügt);
b) einzelnes Werk der Gattung Musikdrama (a).

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Musikdrama,
 
von T. Mundt (»Kritische Wälder«, 1833) geprägter Begriff für ein musikalisches Bühnenwerk, bei dem sich die Musik den Anforderungen des Dramas fügt und unter Verzicht auf dramaturgisch nicht begründete Eigenansprüche (z. B. stimmliche Prachtentfaltung, Nummernfolge der Partien) mit Wort und Szene eine bruchlose Einheit bildet. Die Identität von dichterischer und musikalischer Absicht bildet den Kerngedanken der Idee des Gesamtkunstwerks von R. Wagner, auf dessen Werk die Bezeichnung Musikdrama vornehmlich angewendet wird (v. a. »Ring des Nibelungen«), obwohl sie Wagner selbst ablehnte. Zum Teil als Gegenbegriff zu Musikdrama wird im 20. Jahrhundert die Bezeichnung Musiktheater gebraucht.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Wagner und das Musikdrama
 

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Mu|sik|dra|ma, das: a) <o. Pl.> (bes. im Hinblick auf die Werke R. Wagners) musikalisches Bühnenwerk (als Gattung, bei dem sich die Musik den Anforderungen des Dramas fügt); b) einzelnes Werk der Gattung ↑Musikdrama (a).

Universal-Lexikon. 2012.