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Tenor
grundsätzliche Einstellung; Grundhaltung; Sopranist; Sopranistin; Sopransänger

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1Te|nor [te'no:ɐ̯], der; -s, Tenöre [te'nø:rə]:
a) Männersingstimme in hoher Lage:
er hat einen strahlenden, hellen Tenor.
b) Sänger mit Tenorstimme:
dieser Chor hat zu wenig Tenöre.
Syn.: Tenorsänger.
Zus.: Heldentenor, Operettentenor.
  2Te|nor ['te:no:ɐ̯], der; -s:
grundlegender Gehalt, Sinn (einer Äußerung o. Ä.); grundsätzliche Einstellung:
alle seine Äußerungen hatten den gleichen Tenor; der Tenor ihres Buches ist die Absage an jeden Radikalismus.
Syn.: Bedeutung, Essenz (bildungsspr.), 1 Gehalt.
Zus.: Grundtenor, Haupttenor.

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Te|nor1 〈m.; -s; unz.〉
1. Inhalt, Wortlaut
2. Sinn
3. Haltung, Einstellung
4. 〈Rechtsw.〉 entscheidender Teil eines Urteils
[<lat. tenor „Zusammenhang, Sinn, Inhalt“]
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Te|nor2 〈m. 1u; Mus.〉
1. hohe Stimmlage der Männer
2. = Tenorstimme
3. Sänger mit Tenorstimme
4. Gesamtheit der Tenorstimmen im Chor
[<ital. tenore „Tenor“ (Stimme, die die anderen Stimmen „hält“); zu tenere „halten“]

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1Te|nor, der; -s, Tenöre, österr. auch: -e [ital. tenore, eigtl. = (die Melodie) haltende (Hauptstimme) < lat. tenor, 2Tenor] (Musik):
1. hohe Männersingstimme:
T. singen;
er hat einen strahlenden, hohen, hellen T.
2. <o. Pl.> solistische Tenorpartie in einem Musikstück:
den T. singen.
3. Sänger mit Tenorstimme:
ein berühmter T.
4. <o. Pl.> die Sänger mit Tenorstimme in einem [gemischten] Chor:
der erste, zweite T.;
der T. setzte ein.
2Te|nor, der; -s [lat. tenor = ununterbrochener Lauf; Fortgang; Ton(höhe) einer Silbe; Zusammenhang, Sinn, Inhalt, zu: tenere = (gespannt) halten]:
grundlegender Gehalt, Sinn (einer Äußerung o. Ä.); grundsätzliche Einstellung:
alle seine Äußerungen hatten den gleichen T.

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I
Tenor
 
[italienisch tenore, eigentlich »(die Melodie) haltende (Hauptstimme)«, zu lateinisch tenere »halten«] der, -s/...'nöre, österreichisch auch -e, seit dem 16. Jahrhundert Stimmlagenbezeichnung für die hohe Männerstimme (Umfang c-a1, bei Berufssängern A-c2). In der Bühnenpraxis werden unterschieden der lyrische Tenor, jugendliche Heldentenor, schwere Heldentenor und der Tenorbuffo. Tenorbariton ist die Stimmlage zwischen Heldentenor und hohem Bass. - Bei Instrumentenfamilien bezeichnet der Zusatz Tenor (z. B. Tenorhorn) die der Tenorstimme entsprechende Mittellage.
 
II
Tenor
 
[lateinisch »Ton(höhe) einer Silbe«, »Sinn«, »Inhalt«, zu tenere »(gespannt) halten«] der, -s,  
 1) allgemein: grundlegender Gehalt, Sinn (einer Äußerung); grundsätzliche Einstellung.
 
 2) Musik: 1) im Mittelalter der beim psalmodischen Vortrag besonders hervortretende Rezitationston (auch Repercussa genannt), der mit der Finalis den tonalen Charakter einer gregorianischen Choralmelodie (Kirchentonarten) festlegt; 2) in der mehrstimmigen Musik des 13.-16. Jahrhunderts die den Cantus firmus tragende Stimme, zunächst als tiefste Stimme, zu der im 14. Jahrhundert der Contratenor hinzutrat.
 
 3) Prozessrecht: als Teil des Urteils die Urteilsformel, die den kurz gefassten Ausspruch der Entscheidung des Gerichts über den Klageantrag, in der Regel auch die Entscheidung über die Kosten und die vorläufige Vollstreckbarkeit enthält (§ 313 Absatz 1 Nummer 4 ZPO). Das Urteil wird durch Verlesung des Tenors verkündet.
 
III
Tenor,
 
1) Stimmgattung, die hohe Männerstimme;
 
2). Kurzform für Tenorsaxophon.
 

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1Te|nor, der; -s, Tenöre, österr. auch: -e [ital. tenore, eigtl. = (die Melodie) haltende (Hauptstimme) < lat. tenor, 2Tenor] (Musik): 1. hohe Männersingstimme: er hat einen strahlenden, hohen, hellen T., singt T. 2. <o. Pl.> solistische Tenorpartie in einem Musikstück: den T. singen. 3. Sänger mit Tenorstimme: er ist ein berühmter, lyrischer T. 4. <o. Pl.> die Sänger mit Tenorstimme in einem [gemischten] Chor: der erste, zweite T.; der T. setzte ein.
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2Te|nor, der; -s [lat. tenor = ununterbrochener Lauf; Fortgang; Ton(höhe) einer Silbe; Zusammenhang, Sinn, Inhalt, zu: tenere = (gespannt) halten]: 1. a) grundlegender Gehalt, Sinn (einer Äußerung o. Ä.); grundsätzliche Einstellung: alle seine Äußerungen hatten den gleichen T.; Reden ... mit dem T., dass die Erde das Mehrfache der heutigen Bevölkerung tragen könne (Gruhl, Planet 181); b) (Rechtsspr.) Wortlaut eines gerichtlichen Urteils: den T. des Urteils verlesen. 2. (Musik) a) zusammen mit der Finalis die Tonart bestimmender, bei der Rezitation hervortretender Ton einer kirchentonalen Melodie; b) in der mehrstimmigen Musik des 13.-16. Jh.s die den Cantus firmus tragende Stimme.

Universal-Lexikon. 2012.