tẹchnisches Zeichnen,
die Anfertigung exakter, maßstabgerechter Zeichnungen von technischen Gegenständen (v. a. Maschinenteile, Werkstücke) beziehungsweise von kompletten Konstruktionen (Erstellen von Werkstattzeichnungen) aus dem Baubereich, in der Regel als Vorlagen für die Fertigung. Der Gegenstand wird meist durch eine senkrechte Parallelprojektion (Projektion) in allen zum Erkennen erforderlicher Ansichten maßstäblich dargestellt; seine Abmessungen sind aus der Bemaßung (Maßhilfslinien und Millimeterangaben) ersichtlich. Kann ein Gegenstand in dieser Darstellungsweise nicht eindeutig wiedergegeben werden, sind Schnitt- oder dreidimensionale (räumliche) Darstellungen (Perspektive) erforderlich. Üblich sind räumliche Darstellungen in isometrischer und dimetrischer Projektion. Die technische Zeichnung in isometrischer Projektion zeigt die maßstäblich verkleinerte Kantenlänge von drei Ansichten, während dimetrischen Projektionsarten die technische Darstellung in der Tiefe um die Hälfte verkürzen. Sonderformen der technischen Zeichnung sind schiefwinklige Axonometrien, bei denen die Hauptansicht frontal abgebildet und durch eine schiefwinklige Projektion in der Tiefe ergänzt wird (in der Regel unter 45º bei Kavalierprojektion [Kavalierperspektive], zusätzlich in der Tiefe um die Hälfte verkürzt bei Kabinettprojektion). - Eine technische Zeichnung wird mit Bleistift oder Tusche auf durchsichtigem (Transparent-)Papier ausgeführt. Die Bedeutung von Liniendicke und -art sowie die Art der Schraffierung von Schnittflächen ist durch DIN-Normen festgelegt; Angaben für die zu verwendenden Werkstoffe werden in die technische Zeichnung eingetragen. Die Zeichnungen werden am Reißbrett ausgeführt, jedoch ist technisches Zeichnen in vielen Bereichen durch rechnergestütztes Konstruieren (CAD) in zwei- und dreidimensionaler Darstellung ersetzt worden, ergänzt durch Modellierfunktionen (z. B. Spiegeln, Verschieben, Verdrehen).
Universal-Lexikon. 2012.