Studierfähigkeit,
die Fähigkeit, mit Erfolg ein Hochschulstudium zu absolvieren; beinhaltet neben allgemeinen kognitiven und sprachlichen Fähigkeiten zum Teil auch Vorkenntnisse auf dem angestrebten Studiengebiet sowie Einsicht in die übrigen Lebensbereiche. In diesem Sinn ist Studierfähigkeit ein wesentliches Ziel der gymnasialen Oberstufe. Entsprechendes gilt für Einrichtungen des zweiten Bildungsweges (Abendschule, Kolleg). Der erfolgreiche Abschluss der gymnasialen Oberstufe, das Abitur, gilt als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife und berechtigt zum Studium aller Disziplinen; die fachgebundene Hochschulreife nur zum Studium bestimmter Fachrichtungen; die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Fachrichtungen an Fachhochschulen. In der Diskussion um Hochschul- und Studienreform, Studienzeiten und Massenuniversität wird von Universitäts-Seite auch die Meinung vertreten, dass das Abitur seine eigentliche Aufgabe, dem Abiturienten Studierfähigkeit zu vermitteln, heute vielfach verfehlt und die gymnasiale Oberstufe einer Curriculumreform unterzogen werden sollte. - Ohne die genannten Zulassungsbedingungen können zurzeit in zehn Bundesländern (in allen alten Bundesländern außer Bayern sowie in Brandenburg) beruflich besonders qualifizierte Personen an bestimmten Hochschulen ein Studium aufnehmen, wobei die Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind (Berufserfahrung, Meisterprüfung; Eingangstests, Studium auf Probe, Eingangskurse). - In Österreich kann an Hochschulen eine Studienberechtigungsprüfung abgelegt werden.
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Stu|dier|fä|hig|keit, die <o. Pl.>: Fähigkeit, ein Hochschulstudium mit Erfolg zu absolvieren.
Universal-Lexikon. 2012.