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Staatsverbrauch
Staatsverbrauch,
 
Staatskonsum, Bezeichnung für die der Allgemeinheit ohne spezielles Entgelt zur Verfügung gestellten nicht marktbestimmten Dienstleistungen der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung (z. B. öffentliches Schulwesen, allgemeine Verwaltungs-Leistungen) als Teil des Inlandsproduktes. Die Bezeichnung Staatsverbrauch ist irreführend, da der Staat diese Leistungen nicht selbst verbraucht beziehungsweise für eigene Zwecke erbringt und da sich bei diesen staatlichen Leistungen (v. a. bei öffentlichen Gütern) meist nicht sagen lässt, wem sie zugute kommen (privaten Haushalten oder Unternehmen). Zusammen mit dem privaten Verbrauch bildet der Staatsverbrauch den »letzten Verbrauch«. Die Summe aus letztem Verbrauch, Bruttoinvestitionen und Außenbeitrag definiert das Bruttoinlandsprodukt von der Verwendungsseite. Die Höhe des Staatsverbrauchs wird durch Abzug der Verkäufe (v. a. Benutzungsgebühren) sowie der selbst erstellten Anlagen vom Produktionswert des Staates ermittelt. Da die Leistungen des Staates unentgeltlich beziehungsweise nicht zu Marktpreisen abgegeben werden, kann der Produktionswert des Staates auch nicht, wie sonst in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung üblich, zu Marktpreisen, sondern nur anhand der laufenden Aufwendungen (v. a. Einkommen der beim Staat Beschäftigten) bewertet werden. Diese Abweichung vom Konzept der Marktpreisbewertung schränkt die Aussagekraft der Statistiken zum Staatsverbrauch ein. Eine weitere Einschränkung ergibt sich daraus, dass die im Staatsverbrauch erfassten Dienstleistungen auch vom Unternehmenssektor in Anspruch genommen werden und in entsprechendem Umfang bei der Ermittlung der Wertschöpfung dieses Sektors als Vorleistung abgezogen werden müssten.

Universal-Lexikon. 2012.