Außenbeitrag,
in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung die Differenz zwischen den Exporten von Waren und Dienstleistungen (einschließlich der Einkommen von Inländern aus dem Ausland) und den Importen von Waren und Dienstleistungen (einschließlich der Erwerbs- und Vermögenseinkommen von Ausländern aus dem Inland) eines Landes (Sozialprodukt); in der wirtschaftstheoretischen Analyse die Differenz zwischen geplanter Auslandsnachfrage nach inländischen Waren und Dienstleistungen und geplanter Inlandsnachfrage nach Importgütern und -dienstleistungen.
Universal-Lexikon. 2012.