Mautpickerl (österr.); Autobahnvignette; Pickerl (österr.)
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Vi|gnet|te auch: Vig|net|te 〈[vınjɛ̣tə] f. 19〉
1. 〈Buchw.〉 kleine Verzierung auf dem Titelblatt, am Ende des Kapitels u. a.
2. 〈Fot.〉 Schablone als Vorsatz vor ein Kameraobjektiv od. vor ein Negativ
3. 〈Kfz; in der Schweiz u. in Österreich〉 Bescheinigung über eine pauschal abgegoltene jährliche Gebühr für die Benutzung der Autobahnen (als selbstklebende Plakette an der Windschutzscheibe)
[<frz. vignette „Verzierungsbildchen; Buchdruckerleiste; Waldrebe“, Verkleinerungsform von vigne „Rebe, Weinranke, Weingarten, Weinstock“ <lat. vinea, vinetum „Weinstock“; zu vinum „Wein“]
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Vi|g|net|te [vɪn'jɛtə ], die; -, -n [frz. vignette, urspr. = Weinrankenornament, Vkl. von: vigne = Weinrebe < lat. vinea]:
1. (Verlagsw.) ornamentale bildliche Darstellung auf dem Titelblatt, am Beginn od. Ende eines Kapitels od. am Schluss eines Buches.
2. (Fotogr.)
a) ↑ Maske (5 a) mit bestimmten Ausschnitten (z. B. Schlüsselloch) im Vorsatz vor dem Objektiv einer Filmkamera;
3. Gebührenmarke für die Autobahnbenutzung.
4. (Philat.) nicht amtliche Marke (oft mit Wertangabe, aber ohne postalische Gültigkeit), die zur Finanzierung einer Veranstaltung, Unterstützung einer wohltätigen Organisation o. Ä. ausgegeben wird.
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Vignette
[vɪn'jɛtə ; französisch, ursprünglich »Weinrankenornament«, zu vigne »Weinrebe«] die, -/-n,
1) grafische Technik: ein zum typographischen Schmuck gehörendes Zierstück, meist mit figürlichen oder ornamentalen Elementen.
2) Steuerrecht: Bezeichnung für eine Straßenverkehrsabgabe, die pauschal (z. B. in Jahresbeträgen) erhoben wird und durch den Kauf eines am Kfz sichtbar anzubringenden Steuerzeichens (»Vignette«) zu entrichten ist.
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Vi|gnet|te [vɪn'jɛtə], die; -, -n [frz. vignette, urspr. = Weinrankenornament, Vkl. von: vigne = Weinrebe < lat. vinea, ↑Vigne]: 1. (Buchw.) ornamentale bildliche Darstellung auf dem Titelblatt, am Beginn od. Ende eines Kapitels od. am Schluss eines Buches. 2. (Fot.) a) ↑Maske (5 a) mit bestimmten Ausschnitten (z. B. Schlüsselloch) im Vorsatz vor dem Objektiv einer Filmkamera; b) ↑Maske (5 a) zur Verdeckung bestimmter Stellen eines Negativs vor dem Kopieren. 3. Gebührenmarke für die Autobahnbenutzung bes. in der Schweiz: Ohne V. auf der linken Innenseite der Frontscheibe dürfen ab 1. Januar nächsten Jahres nur noch Fahrzeuge der Armee ... auf Nationalstraßen unterwegs sein (Basler Zeitung 12. 5. 84, 1). 4. (Philat.) nicht amtliche Marke (oft mit Wertangabe, aber ohne postalische Gültigkeit), die zur Finanzierung einer Veranstaltung, Unterstützung einer wohltätigen Organisation o. Ä. ausgegeben wird.
Universal-Lexikon. 2012.