Siedlungswesen,
im weiteren Sinn Sammelbegriff für die Entwicklung ländlicher und städtischer Siedlungen, häufig verwendet im Zusammenhang mit dem Städtebau. Siedlungswesen im engeren Sinn umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, die dauernde Verbindung eines bäuerlichen Siedlers mit dem Grund und Boden herzustellen, sei es als Vollerwerbs- oder als Nebenerwerbsstelle. Das als Bundesrecht immer noch fortgeltende Reichssiedlungsgesetz vom 11. 8. 1919 hatte v. a. die Schaffung von bäuerlichen Ansiedlerstellen für Kriegsheimkehrer und heimatlos gewordene Deutsche zum Ziel. Dazu wurde gemeinnützigen Siedlungsunternehmen ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von landwirtschaftlich nutzbarem Boden ab 2 ha gewährt. Heute widmen sich die Siedlungsträger (u. a. das »Evangelische Siedlungswerk in Deutschland e. V.« und der »Katholische Siedlungsdienst e. V.«) überwiegend dem sozialen Wohnungsbau. Kleinsiedlungsgebiete werden kaum noch ausgewiesen. Das zum Siedlungswesen gehörige Reichsheimstätten-Gesetz vom 10. 5. 1920 wurde zum 1. 10. 1993 aufgehoben. Damit verloren die nach diesem Gesetz errichteten Siedlungen und Gebäude (Heimstätten) ihre mit bestimmten Einschränkungen bei Veräußerung und Vererbung verbundene Heimstätteneigenschaft.
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Sied|lungs|we|sen, das <o. Pl.>: Bereich der öffentlichen Verwaltung, der sich mit der Planung u. Entwicklung der städtischen u. ländlichen Siedlungen befasst.
Universal-Lexikon. 2012.