Schulkindergarten,
Vorklasse, Vorschule, der Grundschule zugeordnete, in der Regel einjährige Einrichtung, in der schulpflichtige Kinder, die noch nicht den als nötig erachteten Entwicklungsstand für die Einschulung in die Grundschule haben (Schulfähigkeit), sowie aufgrund des Stichtags sehr junge schulpflichtige Kinder, die auf Wunsch der Eltern nicht in die Grundschule, sondern in den Schulkindergarten eingeschult wurden, besondere Förderung durch entsprechend ausgebildete Erzieher und Sozialpädagogen erfahren. Im Schulkindergarten werden keine schulische Aufgaben oder Lernformen vorweggenommen, sondern durch Spiele und Beschäftigungen Anstöße zur Entfaltung der kindlichen Fähigkeiten gegeben. Nach Ablauf des Jahres erfolgt, zum Teil nach Wiederholung der Eignungstests, der Übertritt in die erste Grundschulklasse oder in Einrichtungen der Sonderschulen; es bestehen zum Teil auch Sonderschulkindergärten. - Neben diesen Schulkindergärten gab es 1968-74 Schulversuche mit Formen einer Vorschule (Vorschulklassen), in denen noch nicht schulpflichtige, aber schulfähige fünfjährige Kinder durch einen vorgezogenen Grundschulunterricht gefördert wurden. (Vorschulerziehung)
In Österreich wurde 1982 die bis dahin als Schulversuch geführte Vorschulklasse (Vorschulstufe) zur Förderung schulpflichtiger, aber noch nicht schulfähiger Kinder im Grundschulbereich in das Regelschulwesen übernommen. - In der Schweiz gibt es entsprechende so genannte Einführungs- oder Einschulungsklassen.
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Schul|kin|der|gar|ten, der: der Schule angegliederter Kindergarten zur einjährigen Förderung schulpflichtiger Kinder, die noch nicht schulreif sind.
Universal-Lexikon. 2012.