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Rẹ|chen|ma|schi|ne 〈f. 19〉 mechanisch od. elektronisch gesteuerte Maschine zur Lösung von mathemat. Aufgaben u. für Berechnungen; Sy Rechenautomat
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Rẹ|chen|ma|schi|ne, die:
1. Gerät, mit dem (mechanisch od. elektronisch) Rechnungen ausgeführt werden können:
eine mechanische, elektronische, elektrische R.
2. als Hilfsmittel beim Rechnen benutztes einfaches Gerät, das aus einem Rahmen mit hineingespannten dicken Drähten u. aufgereihten verschiebbaren Kugeln besteht.
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Rechenmaschine,
ein mechanisches Rechengerät, das die vier Grundrechenarten, oft auch nur Addition und Subtraktion (»Addiermaschine«) ausführen kann.
Der erste Entwurf einer Addiermaschine stammt von dem Tübinger Mathematiker und Orientalisten Wilhelm Schickard (1592-1635). Weitere solcher Geräte stammen von Blaise Pascal (1623-1662) und Gottfried Wilhelm Leibniz (1646-1716), mit dessen Maschine erstmals auch Multiplikationen und Divisionen ausgeführt werden konnten. C. Babbage plante 1832 eine Rechenmaschine mit Lochbandsteuerung (»Analytical Engine«), die sich aber mit den Mitteln seiner Zeit nicht realisieren ließ (ein 1991 erstellter Nachbau funktionierte einwandfrei). Die Idee einer Programmierung setzte sich erst ab1890 mit dem Siegeszug der Lochkarte von H. Hollerith und seiner Hollerith-Maschine durch. - Die Rechenmaschinen sind heute durch Taschenrechner und Computerhilfsmittel verdrängt worden.
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Rẹ|chen|ma|schi|ne, die: 1. Gerät, mit dem (mechanisch od. elektronisch) Rechnungen ausgeführt werden können: eine mechanische, elektronische, elektrische R. 2. als Hilfsmittel beim Rechnen benutztes einfaches Gerät, das aus einem Rahmen mit hineingespannten dicken Drähten u. aufgereihten verschiebbaren Kugeln besteht.
Universal-Lexikon. 2012.