Gültigkeit
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Va|li|di|tät 〈[ va-] f. 20; unz.〉 Zuverlässigkeit
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Va|li|di|tät, die; - [frz. validité < spätlat. validitas = Stärke, zu lat. validus, ↑ valid] (bildungsspr., Wissensch.):
Zuverlässigkeit.
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Validität
[v-; spätlateinisch validitas »Stärke«], die Gültigkeit eines wissenschaftlichen Versuchs oder eines Messverfahrens, z. B. eines (psychologischen) Tests. Die Validität gibt den Grad der Genauigkeit an, mit dem ein Verfahren das misst, was es zu messen vorgibt (z. B. ein Persönlichkeitsmerkmal oder eine Verhaltensweise). Die Feststellung der Validität (Validierung) geschieht 1) aufgrund der Übereinstimmung des Testergebnisses mit einem Kriterium, das außerhalb von Testwerten (z. B. über ein Schätzurteil) gewonnen wird (Kriteriumsvalidität), 2) aufgrund des Zutreffens einer Vorhersage (Vorhersagevalidität, englisch predictive validity), 3) aufgrund logisch-inhaltlicher Plausibilität (inhaltliche Validität, content validity) oder 4) aufgrund von im Kontext belegbaren Theorien und Verfahrensweisen (Konstruktvalidität). In der experimentellen Forschung (Sozialpsychologie, Psychologie) weist die Unterscheidung zwischen interner Validität und externer Validität auf die Problematik der Generalisierbarkeit von in Laboratoriumsexperimenten gewonnenen Erkenntnissen auf natürlichen Situationen hin.
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Universal-Lexikon. 2012.