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Warenmuster
Probe; Muster

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Wa|ren|mus|ter 〈n. 13〉 = Warenprobe

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Wa|ren|mus|ter, das:
Warenprobe (1).

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Warenmuster,
 
Warenprobe, der Information möglicher Kunden oder Verbraucher dienender Gegenstand, der die Beschaffenheit einer Ware kennzeichnet. Warenmuster stimmen in der Regel in Form, Art, Aussehen, Gestalt und Zusammensetzung, nicht jedoch in der Größe mit dem angebotenen Produkt überein. Als Warenmuster dienen kleine Mengen einer Ware (z. B. bei Getreide) oder Teile eines ganzen Stücks (z. B. bei Textilien) oder gebrauchsfähige ganze Gegenstände (z. B. bei Maschinen). Bei einem Kauf nach Muster sind die Eigenschaften des Warenmusters als zugesichert anzusehen (Kauf auf Probe). Entnommene Teile einer Ware oder Warengattung (Warenproben im engeren Sinn) dienen bei Beanstandungen als Beweismittel für Beschaffenheit und Qualität einer Ware. Warenmuster in Form kleiner Mengen einer Ware (Warenproben im weiteren Sinn) sind häufig eingesetzte Werbemittel, um auf neue Produkte aufmerksam zu machen. Die damit verbundene Möglichkeit einer Erprobung dient auch als Abgrenzungskriterium zu Werbegeschenken oder Zugaben.

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Wa|ren|mus|ter, das: Warenprobe (1).

Universal-Lexikon. 2012.