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ex|klu|si|ve 〈[ -və] Präp. m. Gen.; Abk.: exkl.〉 ausschließlich, mit Ausschluss von ..., ausgenommen; Ggs inklusive ● \exklusive Spesen
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↑ 3ausschließlich (Abk.: exkl.)
2ex|klu|si|ve <Adv.> (bildungsspr.):
Letztgenanntes nicht mit einbegriffen (Abk.: exkl.):
der Vertrag läuft noch bis Januar e.;
lesen Sie bitte weiter bis Kapitel drei e.
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Exklusive
[lateinisch] die, -, der seit dem 17. Jahrhundert erhobene Anspruch katholischer Souveräne, bei der Papstwahl einen Kandidaten als nicht genehm auszuschließen; zum letzten Mal ausgeübt vom Kaiser von Österreich 1903 gegen Kardinal M. Rampolla del Tindaro; von Pius X. 1904 abgeschafft.
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Ex|klu|si|ve, die; - (hist.): von katholischen Monarchen beanspruchtes Recht, unerwünschte Bewerber von der Papstwahl auszuschließen.
Universal-Lexikon. 2012.