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Dis|sẹns 〈m. 1〉 Meinungsverschiedenheit (z. B. beim Abschluss eines Vertrages); Ggs Konsens [<lat. dissensus „Meinungsverschiedenheit“; zu lat. dissentire „anders denken, anderer Meinung sein“]
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Dis|sẹns, der; -es, -e [lat. dissensus] (bildungsspr.):
Meinungsverschiedenheit in Bezug auf bestimmte Fragen o. Ä.:
es gab einen D. in der Frage des Atomausstiegs.
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Dissẹns
[lateinisch] der, -es/-e,
1) bildungssprachlich für: Meinungsverschiedenheit, Unterschiedlichkeit der Standpunkte; Gegensatz: Konsens.
2) Vertragsrecht: die fehlende Einigung der Parteien beim Vertragsschluss. Der offene Dissens (die Parteien sind sich ihrer Uneinigkeit bewusst) verhindert ein Zustandekommen des Vertrages. Beim versteckten Dissens (die Parteien sehen einen Vertrag als geschlossen an, haben sich in Wirklichkeit aber nicht geeinigt, z. B. bei objektiv mehrdeutigen Erklärungen) gilt der Vertrag nur, wenn anzunehmen ist, dass er auch ohne eine Bestimmung über die offenen Punkte geschlossen worden wäre. Vom Dissens unterscheidet sich die Falsa demonstratio (falsche Bezeichnung eines Vertragsgegenstandes).
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Dis|sẹns, der; -es, -e [lat. dissensus] (bildungsspr.): Meinungsverschiedenheit in Bezug auf bestimmte Fragen o. Ä.: Ein tiefer D. spaltet heute schon die Partner der Nato ... in den Grundfragen der Sicherheitspolitik (Spiegel 34, 1981, 23); es gab einen D. in der Frage des § 218.
Universal-Lexikon. 2012.