Akademik

Notopfer Berlin
Not|opfer Berlin,
 
Sondersteuer zur Finanzierung zusätzlicher Hilfeleistungen an Berlin (West). Das Notopfer Berlin wurde 1948 während der sowjetischen Blockade Berlins eingeführt. Alle einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen und alle der Körperschaftsteuer unterworfenen juristischen Personen mussten bis zu 4 % ihres zu versteuernden Einkommens als Ergänzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zahlen. Ferner wurde bis 1956 eine Abgabe auf Postsendungen (Briefmarkensteuer von 2 Pfennigen je Postsendung) erhoben. Das Notopfer Berlin ist seit 1956 für natürliche Personen entfallen, für juristische Personen ist es 1958 im Körperschaftsteuertarif aufgegangen.

Universal-Lexikon. 2012.