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Auf|schub ['au̮fʃu:p], der; -[e]s:das Aufschieben auf eine spätere Zeit:
diese Angelegenheit duldet keinen Aufschub; einem Schuldner Aufschub gewähren.
Zus.: Strafaufschub, Vollstreckungsaufschub, Zahlungsaufschub.
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Auf|schub 〈m. 1u〉 Zeit, für od. um die etwas aufgeschoben wird, Verzögerung, Frist ● \Aufschub gewähren; die Sache duldet keinen \Aufschub; ohne \Aufschub sofort, unverzüglich; um \Aufschub bitten
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Auf|schub , der; -[e]s, Aufschübe:
das ↑ Aufschieben (2):
etwas duldet keinen A.;
etw. ohne A. (unverzüglich) tun;
um A. bitten;
einem Schuldner A. (Fristverlängerung) geben, gewähren.
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Auf|schub, der; -[e]s, Aufschübe: das Aufschieben (2): etwas duldet keinen A.; etw. ohne A. (unverzüglich) tun; um A. bitten; einem Schuldner A. (Fristverlängerung) geben, gewähren.
Universal-Lexikon. 2012.