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Zah|lungs|ziel 〈n. 11〉 vereinbarter Zeitpunkt für die Bezahlung einer Schuld
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Zah|lungs|ziel, das (Kaufmannsspr.):
Zahlungsfrist:
Z. 1 Monat (zahlbar einen Monat nach Lieferung, Rechnungstellung).
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Zahlungsziel,
Handelsverkehr: die vorgesehene Zahlungsfrist (z. B. drei Monate). Das Zahlungsziel ist die typische Form eines Lieferantenkredits und zählt zu den Zahlungsbedingungen. (Skonto)
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Zah|lungs|ziel, das (Kaufmannsspr.): Zahlungsfrist: Z. 1 Monat (zahlbar einen Monat nach Lieferung, Rechnungstellung).
Universal-Lexikon. 2012.