Lehrverurteilungen,
Kirchen- und Theologiegeschichte: die im 16. Jahrhundert zwischen der katholischen Kirche und den jungen, aus der Reformation hervorgegangenen evangelischen Kirchen gegenseitig ausgesprochenen theologischen Verurteilungen. Die Lehrverurteilungen betrafen grundlegende Fragen der kirchlichen Lehre, besonders die Abendmahls- und die Rechtfertigungslehre, und bestehen hinsichtlich ihres kirchenrechtlichen Charakters fort. Zu einem theologischen Dialog zwischen der katholischen Kirche und den lutherischen Kirchen kam es erst nach dem 2. Vatikanischen Konzil. Autorisiert durch das vatikanische »Sekretariat für die Einheit der Christen« und den »Lutherischen Weltbund«, nahm 1967 eine offizielle Kommission die Arbeit auf. Ihr erster Bericht 1972 stellte einen »weit reichenden Konsens« in der Rechtfertigungslehre und gemeinsame Auffassungen über das Verhältnis von Schrift und Tradition fest. Es folgten Studiendokumente über das Abendmahl (1978), das geistliche Amt (1981) und 1996 die Veröffentlichung des Entwurfs einer »Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre«, die 1999 durch ranghohe katholische und lutherische Kirchenvertreter unterzeichnet worden ist (Rechtfertigung).
L. - kirchentrennend ?, Bd. 1 u. 2 (2-31988-95);
Die L. des 16. Jh. im ökumen. Gespräch. Gemeinsame Stellungnahme u. Beitrr. zu einer Studie des Ökumen. Arbeitskreises Ev. u. Kath. Theologen in der Bundesrep. Dtl., hg. v. U. Kühn u. L. Ullrich (1992);
Konsens in Sicht ? Der Entwurf einer lutherisch-kath. Erklärung zur Rechtfertigungslehre, in: Herder-Korrespondenz, 50. Jg., S. 302 ff. (1996).
Weitere Literatur: Rechtfertigung.
Universal-Lexikon. 2012.