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beid|sei|tig 〈Adj.〉 = beiderseitig
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beid|sei|tig <Adj.>:
1. beide Seiten betreffend:
b. furnierte Bretter.
2. gegenseitig:
-e Skepsis.
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beid|sei|tig <Adj.>: 1. auf beiden Seiten: eine -e Häuserfront, zur Rechten eine graue Schule, zur Linken das klobige Einwohnermeldeamt (Kronauer, Bogenschütze 46); b. furnierte Bretter; Herbert reichte den Schein hinüber. Der Mann nahm ihn vorsichtig und betrachtete ihn b. (Muschg, Gegenzauber 348). 2. ↑beiderseitig (a): -e Skepsis; Das -e Einhalten des Friedensabkommens war ... (Schweizer Maschinenbau 16. 8. 83, 41); Die Rührung war b. (Augsburger Allgemeine 11./12. 2. 78, 3).
Universal-Lexikon. 2012.