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wech|sel|sei|tig ['vɛksl̩zai̮tɪç] <Adj.>:von der einen und der anderen Seite in gleicher Weise ausgehend, aufeinander bezogen:
eine wechselseitige Abhängigkeit; wechselseitiges Lob; die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Staaten Europas.
Syn.: ↑ gegenseitig.
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wẹch|sel|sei|tig 〈[ -ks-] Adj.〉
1. gegenseitig
2. im Wechsel, einander abwechselnd
● in \wechselseitigem Einverständnis
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wẹch|sel|sei|tig <Adj.>:
von der einen u. der anderen Seite in gleicher Weise aufeinander bezogen; gegenseitig:
eine -e Abhängigkeit;
die -en Beziehungen zwischen den Staaten Europas;
sich w. bedingen.
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wẹch|sel|sei|tig <Adj.>: von der einen u. der anderen Seite in gleicher Weise aufeinander bezogen; gegenseitig: eine -e Abhängigkeit; die -en Beziehungen zwischen den Staaten Europas; nicht nur w. widersprachen sich die Disputanten, sondern sie lagen in Widerspruch auch mit sich selbst (Th. Mann, Zauberberg 644); der Eindruck ..., der Minister halte sich nicht an ein Gentlemen's Agreement mit dem Maestro über -e (beiderseitige) Diskretion in der Öffentlichkeit (profil 26. 3. 84, 79); sich w. bedingen; mir schien, es trieb uns w., einander zu verletzen (Mayröcker, Herzzerreißende 70).
Universal-Lexikon. 2012.