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Mahl
Essen; Gericht; Mahlzeit; Speise

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Mahl [ma:l], das; -[e]s, Mähler ['mɛ:lɐ] und -e (geh.):
Essen:
ein einfaches, reichliches, ländliches, festliches Mahl.
Syn.: Gelage, Imbiss, Mahlzeit, Menü, Schmaus (veraltend; noch scherzh.).
Zus.: Hochzeitsmahl, Mittagsmahl, Nachtmahl.

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Mahl1 〈n. 12u oder n. 11Essen, Mahlzeit (Fest\Mahl, Gast\Mahl, Mittags\Mahl) ● ein bescheidenes, einfaches, reichliches, üppiges \Mahl; beim \Mahl(e) sitzen 〈poet.〉 [<ahd. mal „Zeitpunkt, Mahlzeit (zu fester Stunde)“, engl. meal „Mahlzeit“, got. mel „Zeit, Stunde“; zu idg. *me(d)- „(ab)messen“]
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Mahl2 〈n. 11germanische Gerichtsverhandlung

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Mahl, das; -[e]s, Mähler u. -e <Pl. selten> [mhd. mal, eigtl. = zu einer festgesetzten Zeit aufgetragenes Essen u. urspr. identisch mit 1Mal] (geh.):
1. 1Essen (2), Speise:
ein kärgliches, opulentes M.;
ein M. einnehmen.
2. das Einnehmen einer Mahlzeit (1):
beim M. sitzen;
während des -es unterhielten sie sich.

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Mahl
 
[althochdeutsch mahal »(Gerichts)versammlung«], germanische Gerichtsversammlung, neben Ding die häufigste Bezeichnung für das Gericht, seine Versammlung und seinen Ort; Mahlstatt, Gerichts- und Versammlungsplatz der Germanen, später allgemeine Gerichtsstätte, in der frühen Neuzeit auch Tagungsort des Reichstages.

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1Mahl, das; -[e]s, Mähler u. -e <Pl. selten> [mhd. mal, eigtl. = zu einer festgesetzten Zeit aufgetragenes Essen u. urspr. identisch mit 1Mal] (geh.): 1. 1Essen (2), Speise: ein kärgliches, opulentes M.; ein M. einnehmen. 2. das Einnehmen einer ↑Mahlzeit (1): man aß nach der Vorstellung zu dreien. Es wurde ein behagliches M. (Feuchtwanger, Erfolg 565); beim M. sitzen; Des freute sich unser Herz, und froh setzten wir uns zum -e (Tucholsky, Werke I, 451).
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2Mahl, das; -[e]s, -e [mhd. mahel-, māl- (nur in Zus.), ahd. mahal, 1Gemahl]: altgermanische Gerichtsverhandlung.

Universal-Lexikon. 2012.