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kor|re|lat 〈Adj.; geh.〉 wechselseitig, einander wechselseitig bedingend; Sy korrelativ [<kon... + relativ]
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kor|re|lat <Adj.> (seltener):
korrelativ.
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Korrelat
1) bildungssprachlich für: Begriff, Gegenstand, der zu einem anderen in Wechselbeziehung steht, ihn ergänzt.
2) Sprachwissenschaft: sprachlicher Ausdruck, der in semantischer oder grammatischer Hinsicht auf einen anderen sprachlichen Ausdruck bezogen ist (z. B. »Rechte« und »Pflichten«).
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Kor|re|lat, das; -[e]s, -e: 1. (bildungsspr.) etw., was etw. anderem als Ergänzung, ergänzende Entsprechung zugeordnet ist: dass bestimmten instinktiven Verhaltensweisen bestimmte Affekte als ... -e zugeordnet seien (Lorenz, Verhalten I, 275). 2. (Sprachw.) Wort, das grammatisch od. bedeutungsmäßig auf ein anderes Wort bezogen ist (z. B. das, was ...; derjenige, welcher ...).
Universal-Lexikon. 2012.