innerparteiliche Demokratie,
die den Grundsätzen der Demokratie entsprechende Struktur einer politischen Partei, fordert v. a. folgende Strukturmerkmale: 1) Bestimmung der Parteiorgane durch Wahlen, d. h. »von unten nach oben«; 2) ständige und wirksame Kontrolle des Parteiapparates und der Parteiführung durch die Parteimitglieder; 3) Willensbildung und Entscheidungsfindung durch Diskussion und Abstimmung der Parteimitglieder. Die innerparteiliche Demokratie soll in einem demokratischen Staat oligarch. Tendenzen entgegenwirken.
In Deutschland ist die innerparteiliche Demokratie Verfassungs-Grundsatz (Art. 21 Absatz 1 GG); ihre Mindestanforderungen regelt im Einzelnen das Parteiengesetz.
Universal-Lexikon. 2012.