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Grundzeit
Grundzeit,
 
Wirtschaft: nach der REFA-Lehre bei der Ermittlung der Vorgabezeit die Summe der Zeiten, die bei der planmäßigen Ausführung von Aufgaben regelmäßig anfallen.
 
Die Grundzeit kann untergliedert werden in: 1) Hauptzeit (der Teil der Grundzeit je Einheit, bei dem ein unmittelbarer Fortschritt an den Einheiten oder Arbeitsgegenständen entsteht) und Nebenzeit (der Teil der Grundzeit, der regelmäßig auftritt, jedoch lediglich mittelbar zum Fortschritt im Sinne des Auftrags beiträgt); 2) Bearbeitungszeit (Zeit vom Beginn bis zur Beendigung der Bearbeitung der einzelnen oder gleichzeitig mehrerer Auftragseinheiten) und Zwischenzeit (Zeit vom Ende der Bearbeitung der einen oder gleichzeitig mehrerer Einheiten bis zum Beginn der Bearbeitung der nächsten Einheit); 3) Tätigkeitszeit in der Grundzeit (die Zeit, in der bei Fließarbeit zur Erreichung der täglich geforderten Sollmenge jeweils eine Mengeneinheit fertig zu stellen ist) und Wartezeit in der Grundzeit (bei Zusammenwirken von Arbeiter, Betriebsmittel und Werkstoff der für den Arbeiter auftretende Zeitverlust, der vorzugeben ist).

Universal-Lexikon. 2012.