Gas|spurkammern,
Sammelbezeichnung für gasgefüllte Teilchendetektoren, in denen die Gasmultiplikation zur Registrierung beziehungsweise Sichtbarmachung der Bahnspuren hochenergetischer, geladener Teilchen ausgenutzt wird; die Auslösung der Gasmultiplikation erfolgt dabei durch einen Hochspannungsimpuls, der getriggert nach einem Teilchendurchgang durch die Gasspurkammern an die Kammerelektroden gelegt wird.
In optischen Gasspurkammern werden die von den erzeugten Elektronenlawinen verursachten Leuchterscheinungen fotografisch registriert; zu ihnen zählt die Funkenkammer, speziell die Streamerkammer. In filmlosen Gasspurkammern werden zur Registrierung elektrischer Signale ausgenutzt, die entweder von den Lawinenelektronen selbst oder durch Sekundäreffekte beim Funkenüberschlag erzeugt werden: Bei Drahtfunkenkammern werden die elektrischen Stromimpulse durch ein Elektrodensystem aus rechtwinklig zueinander aufgespannten dünnen Drähten elektronisch registriert und ausgewertet. In Driftkammern wird durch zusätzlich angebrachte Potenzial- oder Felddrähte ein justierbares Beschleunigungsfeld für die von den hochenergetischen Teilchen ausgelösten Elektronen erzeugt, das ihnen eine bestimmte Driftgeschwindigkeit erteilt. Dadurch wird eine Messung der Zeitspanne zwischen Auslösung und Erreichen des nächsten Zähldrahts sowie der Festlegung des Auslöseortes und damit der Flugbahn des auslösenden Teilchens ermöglicht. Bei magnetostriktiven Drahtfunkenkammern bestehen die Zähldrähte aus ferromagnetischem Material. Die mit den Elektronenlawinen verknüpften starken Magnetfelder erzeugen in ihnen durch Magnetostriktion Schallwellen, deren Eintreffen an den Drahtenden mithilfe von Induktionsspulen bestimmt wird. - Akustische Funkenkammern bestehen im einfachsten Fall aus einem Parallelplattensystem mit mehreren Mikrophonen für die Registrierung der vom Funkendurchschlagsort ausgehenden Schallwellen.
Universal-Lexikon. 2012.